BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. vom 28.08.2009

Zeitarbeit: Statistisches Bundesamt muss Definition überarbeiten

"Atypische Beschäftigung"

Zeitarbeit: Statistisches Bundesamt muss Definition überarbeiten Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) hat die Eingruppierung und somit Bezeichnung der Zeitarbeit als "atypische" Beschäftigung durch das Statistische Bundesamt kritisiert. Denn hinter Zeitarbeit stehen fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu fast 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen mit der entsprechenden sozialen Absicherung. Zeitarbeitsfirmen übernehmen alle normalen Arbeitgeberaufgaben, u.a. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Zeitarbeit sollte daher als reguläres Arbeitsverhältnis bezeichnet werden.

BZA-Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen erklärt hierzu: "Das Statistische Bundesamt hat gestern zutreffend beschrieben, wie stark sich die Arbeitswelt verändert hat und dass klassische, unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnisse immer seltener werden. Umso bedauerlicher ist, dass von dem Amt 'Teilzeit', 'befristete Arbeitsverträge' und 'Zeitarbeit' in einen Topf geworfen worden sind, noch dazu mit dem Attribut 'prekär'. Denn Zeitarbeit hat sich auch dank verbesserter politischer Rahmenbedingungen zu einer anerkannten, eigenständigen Branche entwickelt. Dies muss sich auch in den statistischen Erhebungen und Definitionen widerspiegeln. Es kann nicht sein, dass ideologische Ansichten und Argumentationen, die einem Denken von vorgestern entsprechen, von einer anerkannten Behörde verwendet werden."

Hinsen weiter: "Zeitarbeit ist nicht das Problem auf dem deutschen Arbeitsmarkt, sondern Teil der Lösung. Zeitarbeit bietet Flexibilität, bringt Arbeitslose ohne Perspektive wieder in Arbeit und sorgt auch für adäquate Qualifikation und Weiterbildung. Gute Zeitarbeit dürfte damit eher zum Maßstab für die Arbeitswelt von morgen werden als zur Ausnahme."

Der BZA (www.bza.de ) ist der seit mehr als dreißig Jahren etablierte Arbeitgeber- und Unternehmensverband von konzessionierten Zeitarbeitunternehmen mit über 2.200 Mitgliedsbetrieben. In ihm haben sich Zeitarbeitunternehmen zusammengeschlossen, die die Entwicklung der Branche entscheidend und positiv Zeitarbeit: Statistisches Bundesamt muss Definition überarbeiten mitbestimmen wollen. Mit seiner langjährigen Erfahrung schafft der Verband Sicherheit und Vertrauen, wovon nicht nur die Mitgliedsunternehmen selbst, sondern auch die Mitarbeiter und Kundenbetriebe profitieren.

Über die üblichen Verbandsleistungen hinaus wie politische- und Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederinformation leistet der BZA wissenschaftliche Arbeit und Weiterbildung im verbandseigenen Deutschen Institut Zeitarbeit (DIZ). www.diz-institut.de


Link: Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA)


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