Äquivalent Personal GmbH
Zeitarbeit • Personalvermittlung
Zeitarbeit München vom 04.03.2010
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung unbefristet erteilt
Vor kurzem erreichte uns ein unscheinbarer Umschlag der Regionaldirektion der Bundesagentur mit einem für Zeitarbeitsunternehmen sehr wichtigem Dokument: Die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Diese Erlaubnis ist die Grundlage einer Leiharbeitsfirma, sonst dürfte diese gar nicht arbeiten und Personal verleihen. Nach bisher 3 regelmäßigen Verlängerungen haben wir nun die unbefristete Erlaubnis erhalten und fühlen uns bestärkt in unserer korrekten arbeitsweise.
Die zahlreichen Prüfungen und Nachweise haben sich nun positiv ausgewirkt und wir werden natürlich weiter an uns arbeiten um die Anforderungen an eine faire und korrekte Zeitarbeitsfirma mehr als zu erfüllen.
Die unbefristete Erlaubnis ist gültig ab dem 15.03.2010. Generell haben wir die Erlaubnis zur Arbeitsnehmerüberlassung seit 15.03.2007.
Diese freudige Nachricht nehmen wir als Anlass für unser Projekt: 200 neue Jobs für München
Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
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