Zeitarbeit, Leiharbeit und Personalleasing für München

Äquivalent Personal GmbH München bietet als Personaldienstleister für seine Kunden, Mitarbeiter und Bewerber Arbeitnehmerüberlassung an (Zeitarbeit, Leiharbeit oder auch Personalleasing genannt). An dem Standort München, dem Münchner Umland sowie in Bayern für alle Branchen und Bereiche. Bundesweit vor allem im Engineering- (Ingenieure, Techniker, Konstrukteure), im Engineering-Automotive-Bereich oder in der IT / EDV. Hier speziell Projektarbeit oder" temp to perm".

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasing, Zeitarbeit, Personalservice, Leiharbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen.

Dabei entsteht ein Dreiecksverhältnis das Wikipedia wie folgt erklärt:

Dreiecksverhältnis

Im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz besteht ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitunternehmen und Kundenunternehmen.

Arbeitnehmer

Der Zeitarbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Er verfügt über die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte gegenüber dieser Firma. Seine Arbeitsleistung erbringt er im Gegensatz zu einem "normalen" Arbeitnehmer allerdings nicht im Zeitarbeitunternehmen, sondern wird von diesem an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Im Kundenunternehmen besitzen die dortigen Vorgesetzten die Weisungsbefugnis über den Zeitarbeitnehmer und die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Dies unterscheidet den Zeitarbeitnehmer gegenüber anderen Fremdmitarbeitern externer Firmen, die nur an die Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden sind. Der Arbeitnehmer untersteht damit fachlich der Weisung des Kundenunternehmens und disziplinarrechtlich der seines Arbeitgebers, der Zeitarbeitsfirma.

Zeitarbeitsunternehmen

Zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen besteht ein Arbeitsvertrag, welcher jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist - mit der Ausnahme, dass kein fester Arbeitsort definiert ist. Der Zeitarbeitnehmer wird vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt und nicht vom Einsatzunternehmen (Kunde). Zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen wird ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, dieser ist unabhängig vom Lohn des Arbeitnehmers. Durch das AÜG und in den AGB sämtlicher Zeitarbeitsfirmen wird festgelegt, dass die Zeitarbeitsfirma keinerlei Haftung für die Qualität der geleisteten Arbeit wie z.B. die Erstellung eines Gewerkes oder die Zusammenarbeit mit den Kollegen übernimmt. Die Haftung der Zeitarbeitsfirma beschränkt sich dabei auf das "Auswahlverschulden", d.h. er ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter der angeforderten Qualifikation entspricht und auf den Bereich Arbeitssicherheit (einhalten der Vorschriften der Berufsgenossenschaft). Zu den Zeitarbeitsunternehmen zählen auch alle Personal-Service-Agenturen.

Kundenunternehmen

Das Kundenunternehmen nutzt die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers, wobei keine arbeitsrechtlichen Ansprüche daraus erwachsen, da keinerlei vertragliche Bindung besteht. Eine Haftung des Kundenunternehmen besteht für evtl. vom Zeitarbeitsunternehmen nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge gegenüber der SV-Träger (Krankenkassen, BG) im Rahmen der "Subsidiärhaftung".

Einstellung / Tarifvertrag

Äquivalent Personal GmbH München stellt seine Zeitarbeit-Mitarbeiter nur unter den Bedingungen des BZA (Bundesverbandzeitarbeit Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.) Tarifvertrages (Tarifvertrag Zeitarbeit) ein und scheut sich nicht, übertarifliche Zuschläge bei entsprechender Qualifikation zu bezahlen. Speziell bei Fachkräften oder Ingenieuren / Technikern wird ein vielfaches der Mindeslöhne vereinbart.

Entgeltgruppe

Der Mindestlohn der Zeitarbeitskräfte bei Äquivalent Personal GmbH München liegt aktuell
bei Entgeltgruppe 2. -> Aktueller Tarifvertrag

Entgeltgruppe
Stundensatz
1,5%
(> 9 Monate)
3,0%
(> 12 Monate)
M*
7,15
7,49
7,60
1
7,38
-
-
2
7,81
7,92
8,04
3
9,37
9,51
9,65
4
9,91
10,06
10,20
5
11,20
11,37
11,54
6
12,38
12,57
12,76
7
13,46
13,66
13,86
8
14,54
14,76
14,97
9
16,69
16,94
17,19

Eingruppierung

Die Mitarbeiter sind gemäß ihrer tatsächlichen, überwiegenden Tätigkeit in einer der nachfolgenden Entgeltgruppen einzugruppieren. Die jeweiligen Tätigkeitsbeschreibungen sind für die Eingruppierung maßgebend.

Entgeltgruppe 1

Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern, nach fünf Monaten der Beschäftigung oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern.

Entgeltgruppe 2

Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern, die über die in der Entgeltgruppe 1 erforderliche Anlernzeit hinaus geht sowie Einarbeitung erfordern.

Entgeltgruppe 3

Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden.

Entgeltgruppe 4

Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.

Entgeltgruppe 5

Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Zusätzlich sind Spezialkenntnisse erforderlich, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden sowie eine langjährige Berufserfahrung.

Entgeltgruppe 6

Tätigkeiten, die eine Meister- bzw. Technikerausbildung oder vergleichbare Qualifikationen erfordern.

Entgeltgruppe 7

Tätigkeiten, die zusätzlich zu den Merkmalen der Entgeltgruppe 6 mehrjährige Berufserfahrung erfordern.

Entgeltgruppe 8

Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern.

Entgeltgruppe 9

Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium bzw. Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern.

Entgeltgruppe M1

Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern. Die Entgeltgruppe M tritt nur in Kraft, wenn der "Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit" in Form der Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer Entsendegesetz wirksam wird und gilt dann bis 31. Dezember 2008. Diese Entgeltgruppe gilt nur für Beschäftigte, die ab dem Tag des Inkrafttretens der Rechtsverordnung zum "Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit" nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingestellt werden.

So gehts weiter...

Informationen für Bewerber

Informationen für Unternehmen

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Informationen zur Zeitarbeit, Zeitarbeitsunternehmen, Tarifvertrag & Arbeitsrecht in der Zeitarbeit

Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) - www.bza.de

Der BZA ist der seit mehr als dreißig Jahren etablierte Arbeitgeber- und Unternehmensverband von konzessionierten Zeitarbeitsunternehmen mit über 2.200 Mitgliedsbetrieben. In ihm haben sich Zeitarbeitsunternehmen zusammengeschlossen, die die Entwicklung der Branche entscheidend und positiv mitbestimmen wollen. Mit seiner langjährigen Erfahrung schafft der Verband Sicherheit und Vertrauen, wovon nicht nur die Mitgliedsunternehmen selbst, sondern auch die Mitarbeiter und Kundenbetriebe profitieren.

Deutschen Institut Zeitarbeit (DIZ) - www.diz-institut.de

Über die üblichen Verbandsleistungen hinaus wie politische- und Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederinformation leistet der BZA wissenschaftliche Arbeit und Weiterbildung im verbandseigenen Deutschen Institut Zeitarbeit (DIZ).

Da verdiene ich mehr - www.da-verdiene-ich-mehr.de

Der Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) in Bonn startet zum 14. November 2007 mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne zu den Vorteilen der Zeitarbeit und informiert über die Vorzüge der BZA-Tarifverträge in der Zeitarbeit. Der BZA hat einen geltenden Tarifvertrag mit einer Tarifgemeinschaft aus Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der "die besten Tariflöhne in der Zeitarbeit" festschreibt. Mit seinem Einstiegslohn von 7,38 Euro liegt der BZA nahe an dem vom DGB geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro. Viele Bewerber und Arbeitssuchende wissen aber nicht, dass es verschiedene Tarifverträge gibt, in denen teilweise deutlich geringere Löhne vereinbart sind. "Unsere Mitgliedsunternehmen investieren viel Geld, um Zeitarbeitnehmern die besten Bedingungen und die höchsten Tariflöhne bieten zu können. Das wollen wir Arbeitnehmern mit dieser Kampagne gezielt klar machen", so Sebastian Lazay, Vorstand des BZA und Promoter der Kampagne. Dabei scheut der Verband nicht die Provokation und den direkten Vergleich mit anderen Tarifen.

info-zeitarbeit - www.info-zeitarbeit.de

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Mit diesem, seit 1996 bestehenden Internetportal, wollen wir Hilfestellungen leisten, die Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit von Nutzen sind. Gesetze und Verordnungen im Volltext, Urteile und Kommentare des BAG, Sammlung von Presseveröffentlichungen über das Thema Zeitarbeit sind nur einige Punkte, die diese Seiten beinhalten.

Zeitarbeit München - Äquivalent Personal GmbH München

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